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Suchmaschinenoptimierung – SEO für Notare

Eduard Voth
Marketingexperte für Juristen

Wie wir in dem Blogbeitrag “Werbung machen als Notar trotz § 29 BNotO Werbeverbot” gezeigt haben ist Suchmaschinenoptimierung (kurz SEO) eine der effektivsten Möglichkeiten für Notare, indirekt auf sich aufmerksam zu machen.

Wir haben dort auch besprochen, unter welchen Bedingungen SEO vereinbar mit dem Werbeverbot und den geltenden Richtlinien ist: Wenn es ausschließlich um eine möglichst kundenfreundliche Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen geht. Wer mehr Gedanken und Arbeit investiert, wird am Ende für mehr Interessenten eine Hilfe sein und eher zum Ansprechpartner.

Es ist Notaren ausdrücklich erlaubt, über die Tätigkeiten eines Notars zu informieren – auch öffentlich. Es wird aber Notare geben, die öfter als andere Vorträge halten und daher bekannter sind und eher ins Gespräch kommen. Genauso gibt es Notare die mehr Informationen auf Ihrer Website und anderen Portalen bereitstellen und dadurch öfter von Suchenden gefunden werden.

In diesem Blogbeitrag wird es konkreter darum gehen, in welcher Art Notare online “über die Tätigkeiten eines Notars informieren können”, ohne werblich aufzutreten.

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