Werbung machen als Notar trotz § 29 BNotO Werbeverbot

Es scheint die Meinung vorzuherrschen, dass Notare aufgrund des Werbeverbotes in § 29 BNotO keine Werbung für Ihr Notariat oder Ihre notarielle Tätigkeit machen dürfen. Das ist ein Missverständnis. Werbung in der Praxis entspricht nicht immer der juristischen Definition. Hier lernen Sie die effektivsten Möglichkeiten der Werbung kennen, die juristisch gesehen keine Werbung sind.

Werbeverbot und geltende Richtlinien für Notare

Um zu klären, ob ein Notar Werbung machen darf, muss zuerst der Begriff „Werbung“ definiert werden. Klar ist: Die Bundesnotarordnung beinhaltet mit Paragraph 29 ein Werbeverbot und sagt insbesondere in Absatz 1:

[1] Der Notar hat jedes gewerbliche Verhalten, insbesondere eine dem öffentlichen Amt widersprechende Werbung zu unterlassen.

[2] Ist ein dem Notar in Ausübung seiner Tätigkeiten nach § 8 erlaubtes Auftreten mit den Maßstäben des Absatzes 1 nicht zu vereinbaren, so ist es von seinem Auftreten als Notar zu trennen. Enthält ein Auftreten im Sinne des Satzes 1 Hinweise auf die notarielle Tätigkeit, so ist deutlich zu machen, dass es sich nicht auf die notarielle Tätigkeit bezieht.

[3] Ein Anwaltsnotar, der sich nach § 9 Absatz 2 mit nicht an seinem Amtssitz tätigen Personen verbunden hat oder der weitere Kanzleien oder Zweigstellen unterhält, darf auf Geschäftspapieren, in Verzeichnissen, in der Werbung und auf nicht an einer Geschäftsstelle befindlichen Geschäftsschildern seine Amtsbezeichnung als Notar nur unter Hinweis auf seinen Amtssitz angeben. Der Hinweis muss der Amtsbezeichnung unmittelbar nachfolgen, ihr im Erscheinungsbild entsprechen und das Wort „Amtssitz“ enthalten. Satz 1 gilt nicht, soweit die Geschäftspapiere, die Verzeichnisse oder die Werbung keinen Hinweis auf die Verbindung nach § 9 Absatz 2 oder weitere Kanzleien oder Zweigstellen enthalten.

[4] Amts- und Namensschilder dürfen nur an Geschäftsstellen geführt werden.

BNotO § 29 Werbeverbot für Notare

Dazu kommen verschiedene Urteile, die dieses Werbeverbot sehr strikt umsetzen – Bis hin zu Verboten des Wortes “Notariat” in manchen Kontexten.

Auch die daran angelehnten, von der Bundesnotarkammer empfohlenen Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer wirken auf den ersten Blick sehr detailliert und strikt und scheinen wenig Handlungsspielraum zu lassen.

ABER: Werbemethoden in der Praxis entsprechen aber nicht immer der juristischen Definition des Wortes “Werbung”. Das kann für Notare ungeahnte Möglichkeiten öffnen, die sie jetzt noch nicht in Betracht ziehen.

Und gerade die am 8. April 2022 aktualisierten Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer haben mit Abschnitt VII Punkt 1.1 den aus Marketingsicht sehr umfassenden Bereich der Medien und öffentlichen Vorträge zugänglich gemacht:

[1] 1 Der Notar darf mittels analoger und digitaler Kommunikationsmittel über die Aufgaben, Befugnisse und Tätigkeitsbereiche der Notare öffentlichkeitswirksam unterrichten, auch durch Veröffentlichungen, Vorträge und Äußerungen in den Medien.”

Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer, Abschnitt VII, Punkt 1. https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/richtlinien/richtlinienempfehlungen
HINWEIS: Der Vollständigkeit halber vorneweg: Ich bin Marketingberater, kein Anwalt. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch nicht.

Werbung ist nicht gleich Werbung

Kommen wir zu der Definition des Wortes “Werbung”: Im Marketing wird zwischen PUSH- und PULL-Werbung unterschieden.

PUSH-Werbung ist das, was klassischerweise und juristisch unter Werbung verstanden wird: Ein Plakat, ein Radiospot, eine Fernsehwerbung, eine Anzeige im Internet, ein Telefonanruf vom Vertrieb. Man wird damit konfrontiert ob man will oder nicht. Die Botschaft wird „in den Markt gedrückt“. Zum Leidwesen all derer, denen das Angebot gerade keinen Mehrwert bietet, also fast allen. Dass diese Art der Werbung Notaren verboten ist, muss nicht weiter stören.

PULL-Werbung dagegen setzt auf die Bereitstellung von Informationen, was Notaren erlaubt ist. Hauptziel ist hier, von Interessenten gefunden zu werden, während Sie nach einer passenden Leistung suchen oder sich zu einem nahe liegenden Thema informieren. Marketingtechnisch hat das den Charme, dass die Initiative von den Suchenden selbst ausgeht und der Dienstleister nicht als Verkäufer, sondern als Experte und Berater wahrgenommen wird.

Stellschrauben sind hier vor allem Auffindbarkeit, Verständlichkeit und Verfügbarkeit sowie Expertenstatus und Problemlösungskompetenz. Das erreicht man heutzutage vor allem über eine durchdachte Präsenz bei Google und ergänzend z. B. durch Interviews und Vorträge.

Anders gesagt macht man immer Werbung für sich selbst, wenn man positiv auffällt, unabhängig vom Kontext. Man kann auch von indirekter Werbung sprechen. Diese indirekte Werbung ist sehr effektiv, wenn sie konsequent umgesetzt wird. Niemand will gesagt bekommen, was er oder sie zu wollen hat. Schon gar nicht von Verkäufern. Wenn man aber schon konkret nach etwas sucht und dabei beratende Hilfe bekommt, sieht die Welt ganz anders aus. Dann geht es um das eigene Anliegen und echte Hilfe bei den nächsten Schritten.

Ein ähnliches Prinzip sieht man auch bei der Standortwahl mancher Berufszweige: Physiotherapeuten siedeln sich gerne gegenüber von Orthopäden an. Es ist einfach schön da, wo sich viele potenzielle Kunden aufhalten.

Werbung, die Notaren erlaubt ist

Eins vorweg: Es wird hier nicht darum gehen, bestehende Richtlinien auszureizen. Auch wenn indirekte Werbung Sichtbarkeit und Anfragen begünstigt, geht es hier um eine möglichst kundenfreundliche Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen, nicht um klassische Werbung. Wer mehr Gedanken und Arbeit investiert, wird am Ende für mehr Interessenten eine Hilfe sein und eher zum Ansprechpartner. Das sollte der Fokus und Antrieb sein.

Starten wir mit dem Offensichtlichen: Notare dürfen in Telefonbüchern geführt werden. Auch dürfen sie eine Website haben. Sie dürfen anderen von ihrem Beruf und ihren Tätigkeitsgebieten erzählen. Sonst würde man Sie im Zweifel gar nicht finden, wenn man sie braucht. All das und mehr kann zu Aufträgen führen und ist aus Sicht des Marketings Werbung.

Nimmt man das als Ausgangspunkt wird klar, dass indirekte Werbung in weiten Teilen auch von Notaren genutzt werden kann. Entscheidend sind Form und Maß. Ein Notar darf über seine Tätigkeit informieren und genau darauf setzt PULL-Werbung. Am Ende entscheiden hier Sichtbarkeit, Expertise und Wirkung auf das Gegenüber.

Lassen Sie diese beliebten Ansätze aus der Welt des PULL-Marketings auf sich wirken. Vielleicht ist auch für Sie etwas dabei.

Interviews

Hier denkt man vielleicht zuerst an Zeitungsinterviews. In welcher Form das Interview übermittelt wird ist aber nicht entscheidend. Es kann auch in einem Podcast, auf YouTube, in einem Blog oder überall parallel sein. Wichtig ist, dass es ein Ort ist, wo sich potenzielle Kunden aufhalten. Es muss außerdem thematisch passen, damit es einen Mehrwert hat: Ein Buchhändler kann in jedem Podcast über Literatur auftreten. Oder In Podcasts zum Thema Philosophie, denn auch hier kann man gut über Bücher reden und die Zuhörer schätzen Bücher. Notare sind entsprechend bei den Themen Immobilie, Unternehmensführung etc. gut aufgehoben.

Der große Vorteil von Interviews ist, dass der Fragesteller – abgesprochen oder nicht – die perfekten Vorlagen liefern kann, damit man sich gut in Szene setzen kann. Wenn man dann Geschichten über Kurioses, Besonderes und Erfolge erzählt (Storytelling), überwiegt der Unterhaltungswert. Ganz beiläufig wird die eigene Spezialisierung oder der Zuständigkeitsbereich vermittelt, z.B. in Form eines Intros, wo man als Person kurz vorgestellt wird. Sollte das zu weit gehen ist auch ein rein informatives Gespräch zu einem der passenden Rechtsgebiete ausreichend, um Expertenstatus zu vermitteln und im besten Fall auch Sympathie zu vermitteln.

Öffentlich Vorträge halten

Ebenfalls den geänderten Richtlinien folgend sind Vorträge seit 2022 offiziell möglich. Als Nicht-Jurist möchte ich fast ergänzen: Endlich. Dass es Notare gibt war mir lange Zeit nur in Zusammenhang mit Immobilienkäufen und Beurkundungen bekannt. Es braucht hier eine breite Aufklärung der Öffentlichkeit über das Tätigkeitsspektrum von Notaren und die Unterschiede zu Rechtsanwälten.

Veranstaltungen für solche Vorträge kann man entweder selber organisieren – dann stellt sich die Frage ob man selbst die Kosten trägt oder Eintritt verlangt – oder man findet Kooperationspartner, bei denen man einen Gastauftritt bekommt. Verschiedene Locations veranstalten “Get-Together”, genauso wie Netzwerke und öffentliche Einrichtungen. Ähnlich wie bei den Interviews müssen zwei Parameter passen, damit daraus Werbung wird: Es muss inhaltlich zum Rahmen passen und die relevante Zielgruppe muss anwesend sein.

Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Suchmaschinenoptimierung ist eine besonders spannende Methode – online vielleicht die am besten kontrollierbare – weil sie sehr zielgenau eingesetzt werden kann. Man arbeitet daran, Suchmaschinen wie Google dazu zu bringen, den eigenen Webauftritt möglichst vorteilhaft anzuzeigen, zum Beispiel auf dem ersten Platz bestimmter Suchergebnis-Seiten. Wichtig ist hier eine klare Strategie.

SEO für die Website

Für welche Suchanfragen man gefunden werden will, kann man theoretisch selbst aussuchen. Ein typischer PULL-Ansatz kann hier sein, dass man Auskunft zu typischen Rechtsfragen gibt, nach denen oft gesucht wird und für die man eine Dienstleistung anbietet. „Notarielle Beurkundung ohne Anwesenheit“ wird in Deutschland etwa 200 Mal im Monat eingegeben. Die Person sucht entweder nach einem Online-Angebot oder nach Informationen, wie man eine Beurkundung ohne Anwesenheit möglich machen kann. Man würde die Website also um einen neutralen Beitrag ergänzen der erklärt, ob und wie so etwas möglich wäre. Lediglich das Logo der Website oder eine kleine Infobox weisen darauf hin, dass dies die Website eines Notariats ist. Es bleibt der Suchenden Person überlassen, die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Überzeugen muss die Seite. Stellschrauben sind Inhalt, Tonalität, Schriftbild, „Charakter“, Lösungsqualität etc.

SEO für das Google Unternehmensprofil (früher Google My Business)

Das am meisten genutzte Branchenverzeichnis in Deutschland sind die Firmeneinträge in Google Maps, die auszugsweise auch bei den Google Suchergebnissen ausgespielt werden, wenn in Verbindung mit einem Ortsnamen gesucht wird. Hier finden Interessenten Fotos, Bewertungen, Kontaktdaten und viele weitere Informationen zu Anbietern in Ihrer Nähe. Ein sehr wichtiges Tool für jedes Notariat, das unbedingt genutzt werden sollte. Die Sichtbarkeit folgt hier eigenen Regeln und kann ebenfalls beeinflusst werden. Wichtig sind Google hier Vollständigkeit und Relevanz. Man sollte daher so viele Informationen hinterlegen wie möglich und sinnvoll und diese auch regelmäßig aktualisieren. Bewertungen sind genauso aktiv zu bearbeiten wie Fragen von Google zum Profil. Danach wird es komplexer – Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an.

Einträge in gängigen Verzeichnissen und Branchenbüchern

Bekannte Telefonbücher und insbesondere Verzeichnisse für Notare und Rechtsanwälte sind daher spannend, weil je nach Alter und Hintergrund auch außerhalb von Google gesucht oder aber genau recherchiert und verglichen wird. Helfen können auch örtliche Listen der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

Zu beachten sind hier die Richtlinien-Empfehlungen der Bundesnotarkammer für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer, Abschnitt VII die Punkte 3.1-3:

[3] 1 Der Notar darf sich nur in solche allgemein zugängliche Verzeichnisse aufnehmen lassen, die allen im Verbreitungsgebiet des Verzeichnisses ansässigen Notaren gleichermaßen offenstehen.

2 Weitere Maßnahmen zur Verbesserung seiner Auffindbarkeit, insbesondere auch Zusatzleistungen zur bloßen Eintragung, darf der Notar nur insoweit ergreifen bzw. in Anspruch nehmen, als diese einer unbegrenzten Anzahl von Leistungsempfängern zur Verfügung stehen.

3 Für elektronische Veröffentlichungen, insbesondere Suchmaschinen, gelten die vorstehenden Grundsätze entsprechend.

Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer, Abschnitt VII, Punkt 3. https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/richtlinien/richtlinienempfehlungen

Soziale Medien wie LinkedIn

Entsprechend der oben erwähnten Richtlinie spätenstens seit dem 8. April 2022 eine spannende Option. Hier können Sie als Privatperson mit Berufsangabe oder als informierender Notar präsent sein. Solange der Profilslogan über die Tätigkeit als Notar informiert ist es zweitranging, woher die Aufmerksamkeit kommt, solange sie seriös ist. Nachhelfen kann man, indem man sich in bestimmten Gruppen bewegt. Auch ohne direkt Werbung zu machen wird man hier durch eigene Beiträge, Kommentare und Gespräche automatisch zum Ansprechpartner.

Besonders hervorheben würde ich LinkedIn, weil man hier mit kontinuierlichen Beiträgen noch ohne Werbeausgaben eine große Reichweite entwickeln kann. Wichtig ist, sich jede Woche mit der maximal Möglichen Anzahl an interessanten Persönlichkeiten zu vernetzen. Da diese begrenzt ist muss man konsequent dran bleiben. Empfehlenswert für Notare, die keine Online-Dienstleistungen anbieten oder Themen besprechen, für die Interessenten bundesweit anreisen würden ist, dass man sich gezielt nur mit Personen aus der näheren Umgebung vernetzt. Dies geht über die Suche und den Standortfilter.

Die Gruppe der möglichen Kunden wächst deutlich, sobald eine digitale Abwicklung möglich ist. Beratungen sollten z. B. ohne größeren Aufwand per Videocall machbar sein. Zum Thema Urkunden und sonstige Dokumente wäre ich für Feedback dankbar, gerne über LinkedIn.

An Fachartikeln und Kommentaren mitwirken

Das Mitwirken an einer Fachzeitschrift hat den positiven Effekt, dass man als Notar bei einer Personenrecherche in einem besseren Licht dasteht. Auch das ist positive Präsenz. Es kann aber auch reichen, einen Gastbeitrag verfasst zu haben. Noch einfacher sind Kurznachrichten wie die vom Deutschen Notarverein, nur dass man in dem Fall als Autor genannt werden sollte.

Solange der Name richtig geschrieben ist und die Schreibweise im Optimalfall mit Website und Google-Profil übereinstimmt (z. B. “Notar Max Mustermann”), kann Google die Verbindung herstellen und den Artikel als Ergebnis einer Namenssuche wie „Notar Max Mustermann“ präsentieren.

Will man mit den Artikeln direkt mögliche Mandanten erreichen, muss man auch ihre Fragen beantworten – dort wo sie sich informieren.

Netzwerkertreffen

Selbst als Laie vermute ich gewerbliches Verhalten, sobald man sich unter Gewerbetreibende mischt, die sich nur aus geschäftlichen Gründen treffen. Man trifft aber auch Notare bei Unternehmertreffen. Oft gibt es eine Möglichkeit, als Gast eingeladen zu werden und sich der Gruppe vorzustellen. Seit der Corona-Pandemie gibt es auch vermehrt Online-Angebote.

Eines der größten Netzwerke in Deutschland ist das BNI das sowohl regional als auch online jede Woche Meetings abhält. Hier können Sie nach Regionalen Treffen oder Online-Treffen suchen, sich die jeweilige Mitgliederliste ansehen und sich als Besucher:in anmelden. Unter Mitglied finden werden einige Notare angezeigt, es sollte also unbedenklich sein.

Ein Buch oder ein Whitepaper schreiben

Lösen Sie Alltagsprobleme, beantworten Sie Fragen, klären Sie gängige Irrtümer auf. Als Autor eines Buches haben Sie sofort Expertenstatus und wieder einen Vorteil in der Personensuche im Internet. Bestseller können Sie werden, indem Sie das Buch zeitweise kostenfrei oder zum Lieferkostenpreis anbieten. Alter Marketingtrick, wenn es nur um das damit verbundene Image geht.

In sozialen Medien können Sie das Buch auch ohne Vermarktung verlinken. Wesentlich kürzer und in diesem Kontext ebenfalls beliebt sind PDF-Whitepaper. Bei LinkedIn können Sie diese sogar in der “Fokus-Sektion” ihres Profils prominent hervorheben und verlinken.

Weitere Ideen…

Diese Liste wird ergänzt. Wenn Sie einen Vorschlag haben oder über Updates informiert werden möchten, schreiben Sie gerne einen Kommentar oder informieren Sie mich über LinkedIn.

3. Fazit: Werbung machen als Notar ist mit dem richtigen Ansatz möglich

Wie Sie sehen ist es trotz Werbeverbots möglich für Notare, mögliche Mandanten auf sich aufmerksam zu machen. Entscheidend ist der Ansatz. Was für Sie persönlich spannend ist, hängt von Ihrem geschäftlichen Umfeld und Ihrer Persönlichkeit ab. Für unverzichtbar halte ich eine technisch leistungsfähige Website in Verbindung mit durchdachten Inhalten sowie ein maximal leistungsfähiges Google-Profil. Deswegen habe ich mich auf dieses Thema spezialisiert. Gerne erzähle ich Ihnen mehr dazu in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Wie oben bereits erwähnt sollte bei alledem nicht darum gehen, bestehende Richtlinien auszureizen. Wer präsenter oder mit mehr Menschen im Gespräch ist, wird eher kontaktiert. Wer mehr Informationen und Hilfestellung bietet, wird eher als Experte wahrgenommen. Wer sympathisch ist, dem vertraut man sich eher an. Daran kann man arbeiten. Und wenn es technisch wird, wie z. B. bei Website und Google, dann kann man sich Unterstützung holen.

Wie ist es bei Ihnen? Kannten Sie alle Werbemethoden schon oder war etwas Neues dabei? Ich hoffe Sie haben eine neue Perspektive und damit neue Möglichkeiten gewonnen. Schreiben Sie es gerne in die Kommentare.

Über mich

Ich habe Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Marketing an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main studiert und bin als Marketingberater und Dienstleister für lokale Serviceanbieter tätig.

Bei Rückfragen erreichen Sie mich über folgende Kontaktmöglichkeiten.

Eduard Voth: LinkedIn-Profil | Mobil: 01523-8257601 | E-Mail: mail@eduardvoth.de

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