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Erfahren Sie, wie Sie mit regionalem Marketing genau die richtigen Interessenten in Ihrer Nähe überzeugen, ohne zusätzlichen Aufwand zum Tagesgeschäft betreiben zu müssen. In Übereinstimmung mit § 29 BNotO.
Zum Blog: Werbung machen als Notar trotz § 29 BNotO Werbeverbot.

Warum ist das für Sie interessant?
Sie können Ihre Sichtbarkeit in der Region mit gezielten Maßnahmen dauerhaft um 40% und mehr steigern.
Sie können den ersten Eindruck bei Interessenten stark verbessern und die Entscheidung zu Ihren Gunsten beeinflussen.
Sie können sich Zeit, Geld und Nerven sparen, wenn Sie wissen, was wirklich funktioniert.
Sie können das Ganze aus der Hand geben, damit Sie sich voll auf Ihre Mandanten konzentrieren können.
Das Ganze funktioniert ohne Widerspruch zu § 29 BNotO und den geltenden Richtlinien der BNotK.
Ihre Vorteile:
Individueller Ansatz
Nur Methoden, die genau passend sind für Ihre Situation.
Bessere Sichtbarkeit
Mehr potentielle Mandaten ziehen Ihr Notariat in Erwägung.
Bessere Außenwirkung
Mehr potentielle Mandanten melden sich auch wirklich.
Zufriedene Mandanten
Interessenten & Mandanten werden besser und einfacher informiert.
Unsere Referenzen

„Wir wurden auf Herrn Voth aufmerksam und hatten uns nach einem ersten Kennenlerngespräch für ihn entschieden. Innerhalb kürzester Zeit hat er unser Unternehmen einheitlich im Internet präsentiert und konnte durch Optimierungen unsere Sichtbarkeit um über 40 % steigern. Schwind Immobilien kann den Service allen Unternehmern, die das Internet für sich nutzen und gut gefunden werden wollen zu 100 % empfehlen. Wir freuen uns auf eine langjährige Zusammenarbeit und bedanken uns für den super Service!“
– Kolja Schwind – Geschäftsführer Schwind Immobilien